Teilnahmebedingungen Gewinnspiele

TEILNAHMEBEDINGUNGEN GEWINNSPIELE SOCIAL MEDIA

Die Teilnahme an Gewinnspielen der Social Media Kanäle der Saarbahn wie zum Beispiel dem Adventskalender richtet sich nach folgenden Bestimmungen:

 

Die Teilnahme an Online-Gewinnspielen auf den Webseiten des Stadtwerke Saarbrücken Konzerns und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

Der Rechtsweg und eine Barauszahlung der Gewinne sind ausgeschlossen.

  • 1. Teilnahme

    Teilnehmen kann jeder ab 18 Jahren. Mehrfachanmeldungen einer gleichen Person sind nicht gestattet. Bei Verstoß ist eine Gewinnausschüttung nicht möglich.

    Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie einen Tipp abgibt oder ein Foto sendet, das Anmeldeformular ausfüllt und mittels des Buttons „senden“ abschickt. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Der Eingang der Gewinnspielantworten und des Anmeldeformulars hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail bei der Saarbahn GmbH. Alle Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss erfolgen.

  • 2. Durchführung

    Die Gewinner werden von der Saarbahn GmbH per E-Mail benachrichtigt und können auf www.saarbahn.de und www.facebook/saarbahn namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.
    Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.

    Eine Barauszahlung des Gewinns ist in keinem Falle möglich. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

  • 3. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

    Die Saarbahn GmbH kann das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abbrechen oder beenden.

    Die Saarbahn GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen können.

    Die Saarbahn GmbH übernimmt keine Verantwortung für einen zeitweiligen oder endgültigen Abbruch des Gewinnspiels aus technischen oder Gründen höherer Gewalt. Für erforderliche Änderungen an der Software übernimmt die Saarbahn GmbH keinerlei Haftung.

  • 4. Gewinnbenachrichtigung

    Die Gewinner müssen innerhalb von 14 Tagen nach Absenden der Gewinnbenachrichtigung die Gewinnannahme bestätigen. Die Bestätigung kann per Antwort E-Mail an info@saarbahn.de oder schriftlich an Saarbahn GmbH, Marketing, Hohenzollernstraße 104-106, 66117 Saarbrücken erfolgen.

    Wird ein Gewinner nicht erreicht, meldet er sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Absenden der Gewinnbenachrichtigung oder ist die Gewinnbenachrichtigung unzustellbar, verliert der Gewinner alle Rechte auf den Gewinn. Ein Gewinn, der nicht bestätigt wird, wird nicht vergeben.

  • 5. Datenschutz

    Die Saarbahn GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf unserer Website unter www.saarbahn.de/datenschutzerklaerung.

    Mitarbeiter aller Stadtwerke Saarbrücken-Konzern-Gesellschaften, sowie Mitarbeiter verbundener Unternehmen, ihre Angehörigen und sämtliche am Gewinnspiel beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

  • 6. Nutzung der Bildrechte

    Mit dem Akzeptieren der Teilnahmebedingungen und Hochladen eines Fotos gewährleistet und garantiert der Teilnehmer/die Teilnehmerin (nachfolgende Teilnehmer genannt), dass er Inhaber sämtlicher Rechte an dem für das Gewinnspiel eingereichten Foto ist. Insbesondere garantiert er alle Nutzungs- und Leistungsschutzrechte, sowie sonstige Rechte beachtet und sich alle erforderlichen Rechte zur Nutzung und zur Weitergabe hat einräumen lassen.

    Der Teilnehmer steht dafür ein, dass das Foto keine sonstigen Beanstandungen auslöst und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Insbesondere - aber nicht ausschließlich – garantiert der Teilnehmer, die Rechte sämtlicher Personen und ggf. Örtlichkeiten, die auf dem Foto abgebildet sind, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten und dass die entsprechenden Nutzungs- und Weitergaberechte vorliegen.

    Die Einsendung nimmt an der Aktion nur teil, wenn sie nicht gegen Gesetze verstößt. Insbesondere nicht gestattet sind rassistische, gewalttätige, politisch extremistische, sexistische, diskriminierende oder sonst anstößige Veröffentlichungen, sowie solche, die andere Personen, Volksgruppen oder religiöse Bekenntnisse beleidigen, verleumden, bedrohen oder verbal herabsetzen.

    Der Teilnehmer erkennt an, dass es im alleinigen Ermessen der Saarbahn GmbH steht, zu entscheiden, ob das Foto im Rahmen des Wettbewerbes veröffentlicht wird oder nicht.

    Der Teilnehmer räumt der Saarbahn GmbH an dem hochgeladenen Fotomaterial ein unentgeltliches, nichtausschließliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes sowie übertragbares Nutzungsrecht ein. Der Teilnehmer räumt der Saarbahn GmbH zudem das Recht ein, im Rahmen der Online- und Print-Veröffentlichung den Namen und Kommentare des Teilnehmers zum Bild zu veröffentlichen.

    Spätestens 1 Woche nach der Jury-Entscheidung werden die Gewinner von der Saarbahn GmbH durch E-Mail benachrichtigt.

    Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Name im Falle des Gewinns von der Saarbahn GmbH in sozialen Netzwerken, z.B. Facebook, bekannt gegeben wird. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

    Die Saarbahn GmbH ist berechtigt, Einsendungen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Sollte die Durchführung des Wettbewerbs insbesondere aus technischen oder sonstigen Gründen unmöglich werden, so erlöschen die Leistungspflichten der Saarbahn GmbH.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, unzulässigen oder undurchführbaren Klausel treten Regelungen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.