Ihre Fahrgastrechte/Servicegarantie Bus

Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Ansprüche von Fahrgästen bei Fahrtausfall der Bahnen sowie die Servicegarantie Bus der Saarbahn GmbH.

Die Fahrgastrechte der Bahn

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Haltestelle Heusweiler Schulzentrum, 2012 - SB

Haltestelle Heusweiler Schulzentrum, 2012 - SB

Haltestelle Heusweiler Schulzentrum, 2012 - SB

Für Fahrten in den Zügen der Saarbahn auf der Oberen Saarstrecke zwischen Sarreguemines und Brebach sowie auf der Köllertalstrecke von Walpershofen/Etzenhofen bis Lebach/Jabach sind Rechte und Pflichten der Fahrgäste nach der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) geregelt. Durch diese Regelungen werden ausschließlich Fahrkarten nach dem Saarbahn-Tarif (saarVV) erfasst, die zur Eisenbahnfahrt genutzt werden.

Die Fahrgastrechte, die dem Fahrgast durch Verspätungen erwachsen, werden nur wirksam, soweit die Ursache und Wirkung einer Verspätung im Bereich der tatsächlichen oder geplanten Eisenbahnbeförderung eingetreten ist.

Der Auszahlungsbetrag muss mindestens 4 Euro betragen, Fahrpreisentschädigungen unter diesem Betrag werden nicht ausgezahlt.

Das Erstattungsformular, mit dem Sie Ihre Ansprüche nach den eisenbahnrechtlichen Regelungen geltend machen können, erhalten Sie im Saarbahn Service Center sowie als Download auf dieser Seite.

Näheres zu Ihren Fahrgastrechten erfahren Sie hier:
http://schlichtung-reise-und-verkehr.de/rechte-bahnreisen/

Wie können Fahrgäste die Entschädigungsleistung in Anspruch nehmen?

Für Verspätungen und Fahrtausfälle bei der Bahn:

Möchten Sie die Entschädigungsleistung in Anspruch nehmen, schauen Sie sich die genauen Erstattungsvoraussetzungen an und senden Sie das ausgefüllte Erstattungsformular Saarbahn zusammen mit den Originalbelegen an Saarbahn GmbH, Kundenbetreuung, Heuduckstraße 36 in 66117 Saarbrücken oder senden Sie es uns per Mail an kundendialog@saarbahn.de.

Beschwerden, Schlichtung und nationale Durchsetzungsstelle

Im Falle von Streitigkeiten aus der Beförderung durch die Saarbahn kann der Reisende die „Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.“ , Fasanenstr. 81, 10623 Berlin, Tel.: 030/644 99 33-0 kontaktieren. Weitere Informationen finden Sie hier: http://schlichtung-reise-und-verkehr.de

Nationale Durchsetzungsstelle für die Fahrgastrechte ist das Eisenbahn-Bundesamt:
Eisenbahn Bundesamt
Fahrgastrechte
Heinemannstr. 6
53175 Bonn
Tel.: 0228/30795-400
Fax: 0228/30795-499
E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de

Die Servicegarantie Bus der Saarbahn GmbH

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Die Servicegarantie der Saarbahn GmbH - Foto: SB

Die Servicegarantie der Saarbahn GmbH - Foto: SB

Die Servicegarantie der Saarbahn GmbH - Foto: SB

Busreisende haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigungen, wenn der Bus zu früh abfährt, Verspätung hat oder ganz ausfällt.

Wir wollen, dass Sie mit uns pünktlich und zuverlässig an Ihr Ziel kommen. Und weil uns Ihre Interessen so wichtig sind, geben wir darauf nun Garantie: Mit unserer neuen Servicegarantie verpflichten wir uns, Ihnen Taxikosten in Höhe von bis zu 20 Euro für Fahrtkosten zur Zielhaltestelle zu erstatten, falls sich Ihre Abfahrt um mehr als 30 Minuten verspätet und Sie keine alternativen Fahrtbeziehungen haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie sind Abokunde und haben eine persönliche Jahreskarte der Saarbahn GmbH.
  • Sie haben mehr als 30 Minuten an der Haltestelle gewartet und Sie konnten keine alternative Fahrtverbindung nutzen.
  • Sie wollten mit einem Bus der Saarbahn GmbH im Bedienungsgebiet der Saarbahn fahren (hier gelangen Sie zu einer Übersicht der Buslinien der Saarbahn GmbH).
  • Sie mussten ein Taxi nutzen, um zu Ihrer Zielhaltestelle zu gelangen, und reichen uns nun innerhalb von einer Woche nach dem Busausfall die Originaltaxiquittung zusammen mit dem Formular Servicegarantie ein. Unsere Adresse ist: Saarbahn GmbH, Servicegarantie, Heuduckstraße 36, 66117 Saarbrücken oder senden Sie es uns per Mail an kundendialog@saarbahn.de.
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Bushaltestelle Betriebshof

Bushaltestelle Betriebshof

Bushaltestelle Betriebshof

Wir prüfen Ihren Antrag und überweisen Ihnen die Taxikosten in einer Höhe bis zu 20 Euro, wenn ihr Anspruch als berechtigt bewertet wurde.

Als Referenzzeit zur Bewertung der Verspätung gilt die Funkuhr der Saarbahn GmbH.

Ausgeschlossen von unserer Garantie sind unverschuldete Verspätungen (z.B. durch Baustelle, Umleitung) und höhere Gewalt. Pro Monat und Abo können zwei Taxiquittungen eingereicht werden.

Die Servicegarantie ist eine freiwillige Leistung der Saarbahn GmbH, aus der sich kein gesetzlicher Anspruch ableiten lässt. Versucht ein Kunde, durch falsche Angaben eine Erstattung zu erlangen, wird er von der Servicegarantie ausgeschlossen.