FAQ

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Hier haben wir für Sie die häufigst gestellten Fragen zusammengestellt.

In den FAQ (Frequently Asked Questions) haben wir für Sie die häufigst gestellten Fragen rund um die Fahrkarten und grundlegendes über Bus und Bahn zusammengestellt. Falls Sie Ihre Frage nicht in der Auflistung finden, teilen Sie uns dies gerne mit, wir kümmern uns darum. Sie wird schnellstmöglich aufgenommen .

Alles rund um Fahrplan, Fahrpreis und Fahrkarte

  • Gibt es das Ferienticket noch?

    Nein, das Ferienticket ist nicht mehr erhältlich. Stattdessen kann nun das Junge-Leute-Ticket für 30,40€ in Form eines Abonnements erworben werden. Das Abo ist monatlich kündbar.

  • Wie ermittle ich meinen Fahrpreis?

    Um den Fahrpreis zu ermitteln müssen Sie erst die Preisstufe errechnen.
    Dies funktioniert wie folgt: In den Großwaben Saarbrücken (111) und Völklingen (191) gilt immer die Preisstufe 0. Bei Fahrten aus oder in die Großwabe Saarbrücken (111) zählt die Großwabe Saarbrücken immer als 2 Waben. Nachdem Sie entsprechend Ihrer gewünschten Fahrtbeziehung (von A nach B) die Anzahl der zu durchfahrenden Waben und dadurch Ihre Preisstufe ermittelt haben, müssen Sie nun nur noch Ihre Fahrkartenart wählen. Hierzu bietet der saarVV ein umfangreiches Produktportfolio an. Es reicht von Einzelfahrkarten bis zu Zeitkarten.

    Preisbeispiel: Für die Strecke Saarbrücken Hauptbahnhof nach Sulzbach Bahnhof zählen Sie insgesamt 3 Waben. 2 Waben für die Großwabe Saarbrücken und 1 Wabe für Sulzbach. 3 Waben entsprechen der Preisstufe 3.

  • Wo erhalte ich Auskünfte über Ticktes, Fahrpreise und Fahrpläne?

    Auskünfte erhalten Sie im:

    saarVV Call- & Abocenter:

    06898 - 500 4000
    Mo-Sa 06:00-19:00 Uhr
    So + Feiertags: 08:00-18:00 Uhr

    Saarbahn Service Center:

    Nassauer Str. 2-4
    66111 Saarbrücken

    Bürozeiten:

    Montag - Mittwoch, Freitag 09:30 - 15:00 Uhr
    Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

    Telefonzeiten:

    Montag - Donnerstag 08:00 - 16 Uhr
    Freitag 08:00 - 15 Uhr

     

    Fahrplanauskunft erhalten Sie auch über:

  • Wo kann ich mir die Saarfahrplan-App downloaden?

    Iphone Nutzer erhalten die Saarfahrplan-App kostenfrei über den App-Store und Nutzer von Android Smartphones erhalten die App gratis über den Google Playstore. Die App informiert über die aktuellen Fahrzeiten.

  • Wo erhalte ich meine Fahrkarte?

    Generell bekommen Sie Ihre Fahrkarte an den Fahrkartenautomaten der Saarbahn GmbH, in den Verkaufsstellen und im Saarbahn Service Center in der Nassauer Str. 2-4, 66111 Saarbrücken.

    Leider erhalten Sie nicht überall alle Fahrkarten, deswegen haben wir Ihnen hier eine Auflistung vorbereitet, wo Sie welche Fahrkarte bekommen:

    • Fahrpersonal Bus: nur Einzelkarten, Gruppen- und Einzeltageskarten
    • Fahrkartenautomaten: alle Fahrkarten außer Abonnements und Wochen- und Monatskarten für Schüler/Azubis
    • Verkaufsstellen: alle Fahrkarten außer Abonnements. Wochen- und Monatskarten für Schüler/Azubis sind nur gegen Vorlage der Kundenkarte erhältlich.
    • Saarbahn Service Center: hier erhalten Sie alle Fahrkarten und auch Abonnements
  • Welche Haustarife gibt es bei der Saarbahn?
    • Linie 30 Forbach: Einzelkarten beim Fahrpersonal (Bus) oder an den Automaten erhältlich.
    • Wochen- und Monatskarten Linie 30 Forbach: Die Wochen- und Monatskarten sind persönlich und nicht übertragbar. Sie berechtigen für die eingetragene Kalenderwoche bzw. Kalendermonat bis einschließlich 12:00 Uhr am ersten Werktag der folgenden Woche bzw. des Folgemonats im jeweiligen Geltungsbereich zu beliebig vielen Fahrten ohne zeitliche Beschränkung. Sie sind erhältlich in unserem Saarbahn Service Center, in unseren Vorverkaufsstellen und an den Automaten der Saarbahn-Haltestellen.
  • Wie lange ist meine bereits gekaufte Fahrkarte gültig?

    Einzelfahrkarten (Einzelfahrkarte, Einzelfahrkarte Kind, Einzelfahrkarte Kurzstrecke, Einzelfahrkarte BahnCard, Gruppenkarte, 4er-Karte, Anschlussfahrkarte zu Zeitkarten und Einzelfahrkarte Rad) werden zum sofortigen Fahrtantritt ausgegeben und gelten ab Verkaufszeitpunkt maximal:

    Preisstufe Gültigkeit
    Kurzstrecke 20 Minuten
    Preisstufe 0, Stadttarif St. Ingbert, Stadttarif Homburg 60 Minuten
    Preisstufe 1 60 Minuten
    Preisstufe 2 90 Minuten
    Preisstufe 3 bis 4 120 Minuten
    Preisstufe 5 bis 7 180 Minuten
    Einzelfahrkarte Kind (ab Preisstufe 2) 180 Minuten
    Einzelfahrkarte Rad (in Preisstufen 2 und 3) 120 Minuten
    Einzelfahrkarte Rad (ab Preisstufe 4) 180 Minuten

    Mit Zeitablauf muss das Fahrzeug bestiegen sein, mit dem der Fahrgast sein Ziel erreicht. Das Zusammensetzen des erforderlichen Fahrpreises durch Entwertung mehrerer Einzelfahrkarten ist unzulässig.

  • Ist meine Fahrkarte übertragbar?

    Folgende Fahrkarten sind übertragbar: Tageskarten (1 Person, 2 Personen und bis 5 Personen), Wochenkarten, Monatskarten, Rad-Monatskarten (nur bedingt) und Monatskarten im Abo (nur bedingt).

    Folgende Fahrkarten sind nicht übertragbar: Einzelfahrkarten, 4er-Karten, Fair-Ticket/Fair-Ticket Plus, Saarland-Abo, Kreis-Abo, Job-Ticket, 9 Uhr-Abo, Ü65-Abo, Rad-Abo, Wochen- und Monatskarten für Schüler & Azubis, Schüler-Abo, Azubi-Abo, D-Ticket sowie das Junge-Leute-Ticket.

  • Darf ich 1. Klasse fahren?

    Für die Benutzung der 1. Klasse mit der Einzelfahrkarte und Tageskarte ist je ein Person ein Zuschlag zu erwerben. 2 Kinder gelten bei der Zuschlagsberechnung als 1 Person. Die Preise ergeben sich aus der Preistafel.

    Maßgebend für die Preisstufe der Zusatzkarte ist die im Schienenverkehr zurückgelegte Fahrstrecke in der 1. Klasse.

    Für die Benutzung der 1. Klasse mit Zeitkarten ist der in der Preistafel genannte Aufschlag zu entrichten.

    Für die jeweiligen Aufschläge gelten die Bestimmungen der entsprechenden Fahrscheinart analog und sind nicht im Bus erhältlich.

Alles rund ums Abo

  • Gibt es den Geschwisterrabatt noch?

    Den Geschwisterrabatt gibt es nicht mehr. Mit Einführung des Deutschland-Tickets entfällt er im saarVV. Erstattungsanträge für den Zeitraum Januar bis April 2023 können zwischen dem 01.05 2023 und dem 31.12.2023 gestellt werden.

  • Wo kann ich ein Abonnement abschließen?

    Ein Abonnement erhalten Sie im Abo-Service der Saarbahn GmbH im Saarbahn Service Center in der Nassauer Str. 2-4 in Saarbrücken. Das Abonnement für Jedermann können Sie auch über unser Online-Formular beantragen.

    Abo-Service
    Nassauer Str. 2-4
    66111 Saarbrücken

    Tel.: 0681 5003-354
    E-Mail: abo@saarbahn.de

    Bürozeiten:

    Montag-Mittwoch, Freitag:    

    9:30 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr


    Telefonzeiten:

    Montag-Donnerstag:

    08:00-16:00 Uhr

    Freitag:

    08:00-15:00 Uhr

     

  • Was kann ich tun, wenn meine Abo-Karte verloren, gestohlen oder zerstört wurde?

    Melden Sie dem Abo Service der Saarbahn GmbH (Tel.: 0681 5003-354) unverzüglich den Verlust oder die Zerstörung.

    Die Karte wird gesperrt und Sie erhalten bei einer verlorenen oder gestohlenen Abo-Karte eine neue Abo-Karte gegen eine Gebühr von 10 Euro, bei Zerstörung wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben. Bei missbräuchlicher Nutzung einer gesperrten Karte wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt (60 Euro) erhoben.

  • Was kann ich tun, wenn sich persönliche Daten ändern?

    Bitte teilen Sie dem Abo-Service der Saarbahn GmbH Änderungen der Bankverbindungen, des Namens oder der Anschrift unverzüglich mit. 

    Abo-Service
    Nassauer Str. 2-4
    66111 Saarbrücken

    Tel.: 0681 5003-354
    E-Mail: abo@saarbahn.de

    Bürozeiten:  

    Montag-Mittwoch, Freitag:    

    9:30 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

     

    Telefonzeiten:  
    Montag- Donnerstag: 08:00-16:00 Uhr
    Freitag: 08:00-15:00 Uhr

     

  • Wie kann ich mein Abonnement kündigen?

    Die Kündigung ihres Abonnements muss bis zum 10. eines Monats eingegangen sein. Beispiel: Sie kündigen bis 10. April ihr Abonnement zum 1. Mai. Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Abo-Karte bis zum 5. des Folgemonats (im Beispiel wäre dies dann der 5. Mai) bei uns abgeben oder an uns zurückschicken, da wir Ihnen sonst einen weiteren Monatsbetrag in Rechnung stellen müssen.

    Abo-Service
    Nassauer Str. 2-4
    66111 Saarbrücken

    Tel.: 0681 5003-354
    E-Mail: abo@saarbahn.de

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    Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

     

    Telefonzeiten:  
    Montag- Donnerstag: 08:00-16:00 Uhr
    Freitag: 08:00-15:00 Uhr

Mitnahmeregelung

  • Darf ich weitere Personen oder einen Hund mitnehmen?

    Je nach Kartenart ist die Mitnahmeregelung verschieden. Generell dürfen bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren kostenlos, nur in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis, befördert werden.

    Die Mitnahme eines Hundes ist mit einer gültigen saarVVFahrkarte kostenlos. Blindenhunde und Hunde, die von schwerbehinderten Menschen mit „B“-Eintrag im Berechtigungsausweis mitgeführt werden, werden kostenlos befördert.
    Entgeltliche Mitnahme: Alle weiteren mitgeführten Hunde werden zum Kindertarif transportiert. Zusätzliche Zeitkarten zum Erwachsenentarif werden zur Mitnahme von Hunden anerkannt.

    Für die Mitnahme weiterer Personen: 

    • Deutschland-Ticket: Das D-Ticket ist ein persönlicher Fahrausweis und nicht auf andere Personen übertragbar. Es gibt keine Mitnahmeregelung für weitere Personen am Abend und am Wochenende. Bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit. Die Mitnahme eines Hundes ist kostenlos.
    • Einzeltageskarte: Bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit.
    • Tageskarten:
      - Inhaber einer Tageskarte für 1 Person sind zur Mitnahme von 3 Kindern unter 6 Jahren berechtigt.
      - Inhaber der Tageskarte für 2 Personen sind zur Mitnahme von 3 Kindern unter 6 Jahren und 1 weiteren Person berechtigt. Jedes weitere Kind zählt unabhängig von einer Altersgrenze dabei als 1 Person.
      - Inhaber der Tageskarte bis zu 5 Personen sind zur Mitnahme von 3 Kindern unter 6 Jahren und 4 weiteren Personen berechtigt. Jedes weitere Kind zählt unabhängig von einer Altersgrenze dabei als 1 Person.
    • Wochenkarte: Bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit.
    • Monatskarte: Die Monatskarte erlaubt die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren. Von Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr und ganztägig an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Saarland berechtigen Monatskarten innerhalb ihres Geltungsbereiches ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr zur Mitnahme von 2 weiteren Personen ohne Aufpreis.
    • Ü-65 Abo: Bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit.
    • 9 Uhr-Abo: Bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit.
    • Monatskarte im Abo: Die Monatskarte erlaubt die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kindern unter 6 Jahren. Von Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr und ganztägig an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Saarland berechtigen Monatskarten innerhalb ihres Geltungsbereiches ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr zur Mitnahme von 2 weiteren Personen ohne Aufpreis.
    • JobTicket: Die Monatskarte erlaubt die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren. Von Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr und ganztägig an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Saarland berechtigen Monatskarten innerhalb ihres Geltungsbereiches ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr zur Mitnahme von 2 weiteren Personen ohne Aufpreis.
    • Kreis-Abo: Das Kreis-Abo erlaubt die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren. Von Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr und ganztägig an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Saarland berechtigen Monatskarten innerhalb ihres Geltungsbereiches ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr zur Mitnahme von 2 weiteren Personen ohne Aufpreis.
    • Saarland-Abo: Das Kreis-Abo erlaubt die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren. Von Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr und ganztägig an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Saarland berechtigen Monatskarten innerhalb ihres Geltungsbereiches ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr zur Mitnahme von 2 weiteren Personen ohne Aufpreis.
    • Zeitkarten für Schüler und Azubis: Bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit.
    • Fair-Ticket / Fair-Ticket Plus: Bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit.
  • Darf ein Fahrrad mitgenommen werden?

    Die Fahrradmitnahme im saarVV ist ab 9.00 Uhr grundsätzlich kostenfrei.

    Wer vor 9.00 Uhr sein Fahrrad mitnehmen möchte, benötigt dafür ein entsprechendes Ticket. Wer nur gelegentlich davon Gebrauch macht, ist mit der Einzelfahrkarte Rad gut bedient:

    Preisstufen Einzelfahrkarte Rad
    0 2,10 €
    1
    2 3,20 €
    3
    4 4,20 €
    5
    6
    Netz

    Für alle, die jedoch regelmäßig mit dem Rad zum Bahnhof fahren und dieses aufgrund der Anschlussmobilität mitnehmen möchten, gibt es zwei Varianten: das Rad-Abo für 30 €/Monat als Zusatzkarte zum JobTicket und die Rad-Monatskarte für 40 €/Monat als Zusatzkarte für das Saarland-Abo, das Kreis-Abo, das Job-Ticket oder die Monatskarte im Abo.

    Die Jahreskarte Rad und Monatskarte Rad sind ausschließlich in den Zügen der DB Regio AG und vlexx GmbH im gesamten saarVV-Netz gültig, also nicht in den Zügen der Saarbahn und in Bussen. Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf die Mitnahme eines Fahrrades besteht und dass – gemäß den Beförderungsbedingungen – das Betriebspersonal im Einzelfall über die Mitnahme entscheidet.

    Lastenräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten- und/oder zum Transport von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.

  • Darf ein E-Tretroller mitgenommen werden?

    E-Tretroller, die nicht mehr als 15 Kilogramm wiegen und maximal 115 Zentimeter lang sind, gelten im zusammengeklappten Zustand als Handgepäck. Tretroller, die schwerer als 15 Kilogramm sind und eine Länge von mehr als 115 Zentimeter haben, gelten die Regelungen zur Fahrradmitnahme.

    Informationen zur Mitnahmegelung für vierrädrige E-Scooter finden Sie hier.

  • Sind Essen und Getränke in Bus und Bahn erlaubt? Wie sieht es mit Thermobechern aus?

    Im Bus ist das Essen und Trinken verboten. Thermobecher sind erlaubt, sofern sie dicht verschlossen sind.
    In der Bahn ist das Essen und Trinken erlaubt.

Barrierefreiheit

  • Sind die Haltestellen barrierefrei?

    Für unsere mobilitätseingeschränkten Fahrgäste bieten wir barrierefreie Haltestellen, stufenlos zugängliche Fahrzeuge und reservierte  Sitzplätze. Sehbehinderten oder gehörlosen Personen erleichtern großformatige Liniennetzpläne, Rillenplatten und akustische Ansagen die Orientierung. Nachfolgend finden Sie Informationen hierzu und ein Verzeichnis der barrierefreien Haltestellen. Sie benötigen Hilfe beim Bus- und Bahnfahren? Dann buchen Sie doch unseren mobisaar-Lotsenservice. Weitere Informationen zu mobisaar finden Sie unter dem Punkt mobisaar.

    Barrierefreie Mobilität »

    Barrierefreie Haltestellen
    Download

    application/pdf - ca. 649,05 KB

  • mobisaar-Lotsenservice

    Gerne können unsere mobilitätseingeschränkten Fahrgäste auch unseren Erste-Klasse-Begleitservice in Bus und Bahn nutzen. Mobilitätslotsen begleiten Sie z.B. von der Haustür bis zum gewünschten Ziel oder unterstützen Sie auch gerne beim Bedienen der Fahrkartenautomaten. Buchen Sie den kostenlosten Begleitservice unter: 06898 500 4000. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mobisaar.de.

  • Bekommem mobilitätseingeschränkte Fahrgäste rabattierte Fahrkarten?

    Die Fahrgäste dürfen kostenlos mit Bus und Bahn fahren, wenn Sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke besitzen. Diesen gibt’s im Landesamt für Soziales. Telefonnummer: 0681 9978-0. Steht im Ausweis der Vermerk "B/BN", kann eine Begleitperson kostenlos mitfahren. Handgepäck, Rollstuhl, orthopädische Hilfsmittel oder Führhunde werden in diesem Fall ebenfalls kostenlos befördert.

Allgemeine Informationen rund um das Bus- und Bahnfahren

  • Ich habe etwas in Bus oder Bahn verloren, an wen wende ich mich?

    Fundsachen aus Bus oder Bahn (außer Fahrkarten) leiten wir sofort an das Fundbüro der Landeshauptstadt Saarbrücken weiter. Falls Sie Ihre Fahrkarte im Bus oder der Bahn verloren haben, wenden Sie sich bitte an das Saarbahn Service Center.

    Ob ihr verloren gegangener Gegenstand bereits im Fundbüro abgegeben wurde, erfahren Sie über die Fundsachen Suche der Landeshauptstadt Saarbrücken.

    Fundbüro im Ordnungsamt 
    Großherzog-Friedrich-Str. 111 
    66121 Saarbrücken 

    Tel.: +49 681 905-0 
    Fax: +49 681 905-3579 
    E-Mail: ordnungsamt@saarbruecken.de
     

    Öffnungszeiten  
    Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
    Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
    Donnerstag: 8.00 bis 18 Uhr

     

  • Warum sollen die Fahrgäste an der Haltestelle etwas weiter vom Bordstein stehen?

    Die Busse fahren sehr dicht an die Haltestelle heran, um die Kneelingeinrichtung optimal zu nutzen. Des Weiteren hängen an den neuen Bussen die Außenspiegel sehr niedrig, so dass die Gefahr besteht, dass die Spiegel die Fahrgäste treffen können.

  • Warum sollte ich meine Fahrkarte oder mein Fahrscheingeld schon an der Haltestelle bereithalten?

    Keiner wartet gerne auf den Bus. Unser Fahrpersonal ist auch dazu verpflichtet den Fahrplan einzuhalten. Um lange Wartezeiten und einen reibungslosen Ablauf beim Einsteigen in den Bus zu vermeiden, bitten wir Sie bereits vorm Einstieg die Fahrkarte oder das Fahrscheingeld bereitzuhalten. 
     

  • Was passiert wenn ich beim Fahren ohne Fahrkarte erwischt werde?

    Wer nicht zahlt, zahlt drauf! Das Fahren ohne Fahrkarte ist eine Straftat. Und teuer: Ohne Fahrschein zahlen Sie 60 €. Bleiben Sie fair und steigen Sie nur mit einem gültigen Fahrschein in die Busse und Bahnen ein.

  • Warum wird nicht auf Anschlussfahrgäste gewartet?

    An Umsteigehaltestellen ist das Fahrpersonal angehalten auf Anschlüsse zu achten. Da die Fahrgäste im wartenden Bus auch ihren Anschluss bekommen müssen, kann nicht auf jeden verspäteten Bus oder Bahn gewartet werden. Das würde zu unnötigen Verzögerungen im Fahrplan führen.

  • Was muss ich tun, um einen Anschluss zu bekommen, wenn es zeitlich knapp wird?

    Sie geben direkt beim Einsteigen dem Busfahrer Bescheid, wo Sie umsteigen möchten und welchen Anschluss Sie benötigen. Der/Die Fahrer/in funkt dann die Leitstelle an, ob es möglich ist, auf den verspäteten Bus zu warten oder welche Ersatzmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

  • Dürfen außer Schüler auch andere Fahrgäste die Schulbusse nutzen?

    Busse mit der Aufschrift "Schulbus", die von den Schulen bezahlt werden ( z.B. Fahrten zur Sporthalle/Schwimmbad etc.) ist es verboten, aber bei den 800er Linien (Zusatzfahrten im Schülerverkehr ) dürfen alle Fahrgäste mitfahren. Diese Linien fahren aber nur an Schultagen. 

    Die 800 er Linien sind Fahrten, die nur an Schultagen durchgeführt werden, die aber von Jedermann genutzt werden dürfen.

  • Warum schließt die 3. Tür beim Gelenkbus nicht immer automatisch?

    In der 3. Tür eines Gelenkbusses befindet sich eine Lichtschranke, die dafür sorgt, dass die Tür automatisch schließt. Steht ein Fahrgast in der Lichtschranke, schließt die Tür nicht. Der Busfahrer hat keine Möglichkeit die Tür zu schließen.

  • Warum soll der Fahrgast im Bus durchgehen?

    Es kommt sehr oft vor, dass die Fahrgäste nicht nach hinten durchgehen. Sie stehen an der Tür und behindern dadurch die einsteigenden Fahrgäste, obwohl noch genug Platz im Bus wäre.

  • Wie werden die Bus- und Saarbahn-Taktungen festgelegt?

    Nach Fahrgastaufkommen, Uhrzeit, Wochentag wird der Bedarf an Bussen und Bahnen und Anzahl der Fahrten ausgerichtet.

  • Was mache ich bei Automatenstörungen?

    An den Automaten ist eine Telefonnummer (0681 5003-311) angebracht, an die Sie sich wenden können. Falls niemand erreichbar ist, notieren Sie sich bitte die Automatennummer und melden die Störung der saarVV-Hotline (06898 500 4000), dem Saarbahn Service Center oder per E-Mail: info@saarbahn.de.

    Bitte geben Sie unbedingt dem Bahnfahrer Bescheid, dass der Fahrkartenautomat nicht funktioniert und es Ihnen deswegen nicht möglich war eine Fahrkarte zu kaufen. Wenn der Fahrer es zeitlich einrichten kann, gibt er Ihnen an der nächsten Haltestelle die Möglichkeit eine Fahrkarte zu kaufen, wenn nicht, ziehen Sie sich unbedingt an Ihrer Umsteigehaltestelle eine Fahrkarte für die Weiterfahrt.

  • Was ist ein Anruf-Sammel-Taxi (AST)?

    Einige Buslinien, die eher abgelegene Stadtteile bedienen, würden außerhalb der Verkehrsspitzen besonders unwirtschaftlich fahren, wenn z.B. nur ein oder zwei Fahrgäste mit einem großen Bus befördert würden. Daher übernimmt das kleinere Anruf-Sammel-Taxi  (AST) zu diesen Zeiten den Betrieb. Aber Achtung! Es fährt nur zu den Fahrplanzeiten und nur, wenn es vorher bestellt wird! Die Abfahrtszeiten des AST finden Sie in den Fahrplantabellen der jeweiligen Linien im Fahrplanbuch. Sie sind mit dem Kürzel „A“ für Anruf-Sammel-Taxi gekennzeichnet. Weitere Informationen zu dem AST finden Sie auf hier.

  • Ich hatte im Bus einen Unfall und habe mich verletzt, was muss ich tun?

    Wichtig ist, dass Sie bitte umgehend dem Fahrer Bescheid geben, er wird sich um Sie kümmern. Zusätzlich gibt der Fahrer den Vorfall intern weiter und bittet Sie, dass auch Sie den Vorfall dem Saarbahn Service Center oder unserem Beschwerdemanagement über das Beschwerdeformular melden. 

    Wenn Sie den Unfall nicht umgehend dem Fahrer melden, ist der Vorfall leider nur schwer nachzuvollziehen.

  • In der Saarbahn gibt es neben den Doppeltüren eine Notruftaste. Aber was ist ein Notfall und wann darf die Taste gedrückt werden?

    Mit dieser Taste können Sie im Notfall das Fahrpersonal erreichen und mit ihm über einen Lautsprecher sprechen. Die Fahrerinnen und Fahrer unserer Busse und Bahnen sind mit unserer zentralen Leitstelle verbunden und können so schnell Unterstützung anfordern, wenn diese doch einmal notwendig werden sollte.

    Die Notruftaste ist für jede Art von Notfall zu nutzen, auch wenn jemand randaliert oder wenn man sich z.B. im zweiten Wagen einer Saarbahn aufhält und keinen direkten Kontakt zum Saarbahnfahrer hat.

    Mehr zum Thema Sicherheit in Bus und Bahn erfahren Sie in unserem Flyer "Sicher unterwegs in Bus und Bahn"

  • Woher weiß ich, wo der Bus an einer großen Haltestelle hält?

    Der Bus hält immer vorne. Die an dritter, vierter Stelle usw. stehenden Linienbusse müssen nochmals im vorderen Bereich der Haltestelle anhalten, um wartenden Fahrgästen das Einsteigen zu ermöglichen. Der an zweiter Stelle stehende Bus muss nicht nochmal vorne halten.

  • Sicherheit in Bus und Bahn

    Mehr zum Thema Sicherheit in Bus und Bahn erhalten Sie in unserem Flyer "Sicher unterwegs in Bus und Bahn".

  • Warum kommt es aktuell zu Ausfällen im Saarbahnverkehr?

    Wie Sie leider merken, unsere Saarbahn-Flotte aktuell ist stark eingeschränkt, denn die Saarbahn-Züge sind mittlerweile fast 30 Jahre im Betrieb und die Flottenerneuerung überfällig. Unsere Saarbahnen sind erkennbar am Ende ihres Lebenszyklus angekommen, deshalb gibt es auch Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung und die Ausfallraten steigen bedauerlicherweise. Wir können uns bei Ihnen nur entschuldigen für die daraus resultierenden überfüllten Bahnen und vereinzelte Ausfälle. Wir haben natürlich die neuen Bahnen, auf die wir uns alle sehr freuen, vor Augen. Bis die neuen Saarbahn-Züge in unseren Regelbetrieb integriert werden können, dauert es jedoch voraussichtlich bis in die zweite Hälfte des nächsten Jahres.

    Mit Blick auf die Verfügbarkeit von Bestandsbahnen für die anstehende Übergangsphase auf die neue Flotte werden derzeit einzelne Bahnen im Rahmen von nochmaligen Hauptuntersuchungen ertüchtigt. Hierfür und für größere notwendige Instandhaltungsmaßnahmen mussten die Fahrzeuge zu speziell geeigneten Werkstätten überführt werden und stehen damit mehrmonatig und zum Teil länger als erwartet nicht zur Verfügung.

    Zusätzliche Engpässe ergeben sich aus Unfallschäden und Fahrzeugen, bei denen wir viel länger als bisher auf Ersatzteile warten müssen.

    Die betriebliche Sicherheit und damit die Sicherheit der Fahrgäste haben für uns absolute Priorität. Wir sind leider von einzelnen Themen bei den Fahrzeugen überrascht worden. Eine solche Überlagerung negativer Faktoren hatten wir im Fahrzeugbereich noch nie – die Häufung ist letztlich ein klares Indiz für die Notwendigkeit des Wechsels auf neue Fahrzeuge. Wir setzen die notwendigen Maßnahmen an den Bestandsfahrzeugen und gemeinsam mit den externen Dienstleistern konsequent um. Wahrscheinlich werden die Einschränkungen über den Oktober noch anhalten. 

     

  • Warum kommt es derzeit zu Ausfällen im Buslinienverkehr??

    Derzeit führen leider mehrere Faktoren zu Fahrtausfällen im Buslinienverkehr. Die Gründe hierfür sind vielschichtig: Baustellen, Sperrungen der Fahrwege, Unfälle, aber auch personalbedingte Ausfälle. Bundesweit herrscht Busfahrermangel – Branchenkenner gehen davon aus, dass rund 20.000 Fahrerinnen und Fahrer bei den öffentlichen und privaten Busunternehmen in Deutschland fehlen. Wir setzen sämtliche Hebel in Bewegung, um neue Fahrerinnen und Fahrer zu gewinnen und Nachwuchs auszubilden, da uns bewusst ist, dass weniger junge Beschäftigte nachrücken, als ältere in Rente gehen. Dank unserer eigenen Fahrschule sind wir in der Lage, selbst auszubilden. Kürzlich hat ein Ausbildungsgang mit drei Triebfahrzeugführern und drei sogenannten Kombifahrern abgeschlossen. Kombifahrer können sowohl im Bus- als auch Bahnbetrieb eingesetzt werden. Der nächste Ausbildungsgang ist bereits im Juli gestartet.

    Wenn es zu Ausfällen kommt, wollen wir über unsere Informationssysteme unsere Fahrgäste schnellstens und umfassend informieren:

    Für die Saarfahrplan-App ist der Regelfahrplan des gesamten ÖPNV im Saarland hinterlegt, also auch der für die Busse und Bahnen der Saarbahn. Ausfallende Fahrten müssen manuell „deaktiviert“ werden. Dies übernimmt in unserem Fall die Betriebssteuerzentrale der Saarbahn. Bei kurzfristig auftretenden Ausfällen durch Unfälle, Staus oder kurzfristige Abwesenheiten kann die manuelle Anpassung vereinzelt leider nicht schnell genug erfolgen, obwohl die Kollegen in der Betriebssteuerzentrale natürlich um die Dringlichkeit einer schnellen Kommunikation wissen und die ausfallenden Fahrten schnellstmöglich deaktivieren.

    Was uns derzeit aber vor erhebliche Schwierigkeiten stellt, sind Schnittstellen-Probleme zwischen der für die Betriebssteuerung der Saarbahn verwendeten Software und der Hintergrundsoftware der Saarfahrplan-App. Dieses Software-Thema erfordert voraussichtlich eine Anpassung bzw. ein Update seitens der involvierten Software-Firmen.

    Die momentane Situation ist für uns alle bei der Saarbahn und natürlich für unsere Kundinnen und Kunden selbst sehr belastend. Wir bedauern diese Situation sehr und arbeiten mit Hochdruck an der Behebung der Probleme.

     

Lob & Tadel

  • Lob & Tadel

    Ihnen hat etwas weniger gut oder so gut gefallen, dass Sie es uns mitteilen möchten? Unter dem untenstehenden Link finden Sie ein Formular, dass Sie ausfüllen und direkt an das Beschwerdemanagement senden.

    Anregungen, Reklamationen oder Beschwerden können Sie auch unter 06898 - 500 4000 melden oder per E-Mail an: service@saarvv.de.

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