Deutschland-Tickets
Mit der Einführung des Deutschland-Tickets (D-Ticket) ist nun die Nutzung von Bus und Bahn einfacher und günstiger. Mit dem Deutschland-Ticket sind Sie mit Bus und Bahn im Nahverkehr bundesweit mobil.
Parallel zum D-Ticket gibt es auch ein Deuschland-Ticket für Studierende und exklusiv im Saarland ein 365-Euro-Abo (Junge-Leute-Ticket). Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende mit Wohnsitz im Saarland können das D-Ticket zum Preis von 30,40 Euro pro Monat erhalten. Der Geschwisterrabatt entfällt im Gegenzug.
Das Deutschland-Ticket kann als digitales Ticket erworben werden. Es ist als Abo-Service im Saarbahn Service Center und im Saarbahn Abo-Online erhältlich.
Die Tarifbestimmungen sind bundesweit einheitlich. Das D-Ticket ist nicht übertragbar und enthält keine Mitnahmeregelungen für Personen über 6 Jahre.
Wichtig für unsere Abonnentinnen und Abonnenten
Derzeit informieren wir alle Abo-Kunden auch per Post über das D-Ticket und das Junge-Leute-Ticket. Falls dieses günstiger ist als Ihr aktuelles Abo, stellen wir es automatisch um. Die Inhaber einer übertragbaren Karte werden ebenfalls angeschrieben und um Rückmeldung gebeten, ob sie auf das D-Ticket umstellen möchten. Bitte beachten Sie die Hinweise in unserem Schreiben und melden sich gegebenenfalls unter Tel. 0681 / 5003 – 354 oder E-Mail abo@saarbahn.de, falls Sie eine andere Regelung als die dort von uns vorgeschlagene wünschen.
Hier finden Sie weitere Informationen rund ums Deutschland-Ticket:
FAQ-Liste mit Informationen zum Deutschland-Ticket, Job-Ticket und Junge-Leute-Ticket
Deutschland-Ticket
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Was ist das D-Ticket und wie viel kostet es?
Mit dem D-Ticket sind Sie mit Bus und Bahn im Nahverkehr bundesweit mobil. Der Einführungspreis zum 01.05.2023 beträgt 49,00 € pro Monat. Bund und Länder bezuschussen das D-Ticket mit jährlich 3,0 Mrd. €, damit die Nutzung von Bus und Bahn einfacher und günstiger wird.
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Wann und wie kann ich das D-Ticket erwerben?
Der Verkauf des Deutschland-Tickets startet bundesweit am 03.04.2023. Das D-Ticket ist ein digitales Ticket und wird im saarVV als HandyTicket oder auf einer elektronischen Chipkarte (eTicket) angeboten. Alle Informationen und Bestellformulare gibt es ab dem 03.04.2023 bei www.saarbahn.de, in der saarfahrplan-App oder über die saarVV-Hotline (06898 500 4000).
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Was ist, wenn ich bereits ein saarVV-Abo habe?
Wer schon Abo-Kunde im saarVV ist, bekommt alle Infos unaufgefordert zugeschickt. Die Umstellung auf den Bezug eines D-Tickets erfolgt unbürokratisch und automatisch zum 01.05.2023, sofern das D-Ticket günstiger als das bisherige saarVV-Ticket ist und kein Widerspruch eingelegt wird. Wer von einem günstigeren Abo in das D-Ticket wechseln möchte, kann dies ebenfalls problemlos tun. Alle Informationen und Bestellformulare gibt es ab dem 03.04.2023 bei www.saarbahn.de, in der saarfahrplan-App oder über die saarVV-Hotline (06898 500 4000).
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Muss bei der Umstellung auf das D-Ticket ein neues eTicket auf Chipkarte ausgestellt werden?
Nein. Es muss keine neue Chipkarte ausgestellt werden. Ab dem 01.05.2023 muss die bisherige Chipkarte lediglich innerhalb des saarVV-Verbundgebietes einmalig an den Fahrscheindrucker im Bus, an die Drucker in den Vorverkaufsstellen, an die Handlesegeräte bei DB und vlexx oder an die Automaten der Saarbahn gehalten werden. Das bestehende Abo wird dann auf der Chipkarte automatisch aktualisiert.
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Wo gilt das D-Ticket und wo nicht?
Das D-Ticket gilt bundesweit in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln, auch in der zweiten Klasse in allen Regionalzügen. In den Zügen und Bussen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE, FLIXTRAIN, FLIXBUS etc.) gilt das D-Ticket nicht. Das D-Ticket gilt auch nicht in rein touristischen/historischen Verkehren. Das D-Ticket gilt innerhalb des saarVV auch im grenzüberschreitenden Verkehr auf den Linien MS2 nach Creutzwald (Wabe 914) und 184 nach Carling (Wabe 915). Ebenso für Fahrten mit der S1 nach Saargemünd (Wabe 911).
Auf den Linien 22, 30 und der Linie MS gilt das D-Ticket nicht, auch nicht im Binnenverkehr auf der deutschen Seite. Für diese Linien gelten weiterhin die jeweiligen Haustarife. In der Buslinie L40 sowie den RGTR-Linien 401, 402, 403, 404 und 405 nach Luxemburg wird das D-Ticket ebenfalls nicht anerkannt. -
Ist das D-Ticket übertragbar?
Das D-Ticket ist nicht auf andere Personen übertragbar.
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Ist mit dem D-Ticket der Übergang in die 1. Klasse möglich?
Das D-Ticket ist nur gültig in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist nach den Tarifen der Verbünde und Landestarifgesellschaften möglich. Das heißt, der Übergang in die 1. Wagenklasse ist für einen Aufpreis innerhalb des Verbundgebietes des saarVV unverändert möglich.
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Werden alle Vereinbarungen meines Abos automatisch übernommen?
Besondere Vereinbarungen, wie zum Beispiel die bisher in saarVV-Abos übliche Mitnahmeregelung für weitere Personen am Abend und am Wochenende, werden beim Wechsel in das D-Ticket nicht übertragen. Die kostenlose Mitnahme von Kindern unter 6 Jahren gilt im D-Ticket dagegen bundesweit. Innerhalb des saarVV ist zudem die Mitnahme von Hunden weiterhin kostenlos. Die Regelungen für die Mitnahme von Fahrrädern gelten im saarVV unverändert. Außerhalb des saarVV gelten die lokalen Bestimmungen der jeweiligen Verbünde / Verkehrsunternehmen.
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Wie kann ich das D-Ticket kündigen?
Das D-Ticket ist monatlich kündbar. Die Kündigung muss spätestens bis zum 10. Kalendertag des Vormonats vorliegen.
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Wie lange wird das D-Ticket angeboten?
Das D-Ticket soll dauerhaft angeboten werden. Der Einführungszeitraum für das D-Ticket ist auf zwei Jahre angelegt. Danach erfolgt eine Evaluation.
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Wie lange gilt der Preis von 49,00 €?
Es ist davon auszugehen, dass der Preis mindestens für ein Jahr gilt. Danach hängt der Preis vom Erfolg des D-Tickets und dem Zuschuss von Bund und Ländern ab.
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Was ist das Aufstockermodell für Studierende und wie funktioniert es?
Studierende im Solidarmodell aus dem SemesterTicketvertrag zwischen den Verkehrsunternehmen im saarVV und den teilnehmenden Universitäten/Fachhochschulen können im Rahmen eines Aufstockermodells ein D-Ticket erwerben. Hierbei ist als Preis monatlich die Differenz zwischen dem SemesterTicket und dem Preis des Deutschland-Tickets zu bezahlen Das Deutschland-Ticket für Studierende wird nur als HandyTicket ausgegeben .Es gilt für die Dauer des jeweiligen Semesters, maximal für 6 Monate. Für jedes neue Semester muss das Deutschland-Ticket für Studierende neu erworben werden. Die Berechtigungsvoraussetzungen sind beim Kauf und anschließend in jedem neuen Semester mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung gegenüber dem zuständigen Abo-Center nachzuweisen. Liegt keine gültige Bescheinigung vor, können die zuständigen Abo-Center auf das Deutschland-Ticket ohne Aufstocker Modell umstellen und den hierfür geltenden Tarif erheben oder fristlos kündigen. Zur Legitimation ist ein amtliches Lichtbilddokument mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen.
Job-Ticket
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Was ist ein Job-Ticket?
Als Job-Tickets werden im saarVV Abonnements bezeichnet, die ein Unternehmen beim saarVV oder der Saarbahn erwirbt und entgeltlich oder unentgeltlich an seine Beschäftigten zur Nutzung des ÖPNV weitergibt. Das Unternehmen schließt hierzu mit der SNS als Dachorganisation des saarVV oder der Saarbahn einen Job-Ticket Rahmenvertrag und erhält auf jedes abgenommene Ticket einen Rabatt.
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Welche Job-Ticket-Modelle gibt es bisher im saarVV?
Beim Job-Ticket mit Mengenrabatt richtet sich die Rabattstufe (bis maximal 20 %) nach der Zahl der Job-Tickets im Unternehmen. Beim Job-Ticket Plus gewährt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen prozentualen Zuschuss auf den Ticket-Preis und die Verkehrsunternehmen verdoppeln den Zuschuss bis auf maximal 40 %.
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Gibt es das D-Ticket auch als rabattiertes Job-Ticket?
Ja, Bund und Länder haben sich auf eine bundeseinheitliche Job-Ticket-Variante für das D-Ticket verständigt. Wenn ein Arbeitgeber mindestens 25 % Zuschuss zahlt, gewähren die Verkehrsunternehmen einen Rabatt von 5 %, und die Beschäftigten sparen zusammen mindestens 30 %.
Ein reiner Mengenrabatt nach Anzahl der Job-Tickets wie im bisherigen Job-Ticket-Modell des saarVV wird nicht gewährt.
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Was bedeutet die Einführung des D-Tickets für die Job-Tickets im saarVV?
Die bundeseinheitlichen Job-Ticket-Konditionen für das D-Ticket (25 % Arbeitgeberzuschuss, 5 % Rabatt) gelten künftig im saarVV auch für alle anderen Tickets.
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Was bedeutet die Einführung des D-Tickets für den bisherigen Job-Ticket Plus Rahmenvertrag eines Arbeitgebers (mit Arbeitgeberzuschuss)?
Alle Arbeitgeber können unbürokratisch vom bisherigen Saarbahn-Job-Ticket Plus in das neue Job-Ticket-Modell des D-Tickets wechseln. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25 % auf den Ticketpreis zahlt. Dieser führt zu einem Rabatt der Verkehrsunternehmen in Höhe von weiteren 5 %, und die Arbeitnehmer sparen 30 %.
Der Arbeitgeberzuschuss fällt damit in Prozent zwar höher aus als im bisherigen Job-Ticket Plus des saarVV, in Euro durchschnittlich aber deutlich niedriger, weil der Preis des D-Tickets von Bund und Ländern mit jährlich 3,0 Mrd. € subventioniert wird.
Das aktuelle Job-Ticket Plus Modell im saarVV endet zu den bisherigen Konditionen am 30.04.2023. Wenn Sie sich als Arbeitgeber bis zum 10.03.2023 für den Wechsel oder den Einstieg in das neue Job-Ticket-Modell entscheiden, werden die Job-Tickets Ihrer Beschäftigten rechtzeitig zur Einführung des D-Tickets zum 01.05.2023 umgestellt.
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Was bedeutet die Einführung des D-Tickets für den bisherigen Job-Ticket-Rahmenvertrag eines Arbeitgebers (ohne Arbeitgeberzuschuss)?
Das heutige saarVV Job-Ticket-Modell ohne Arbeitgeberzuschuss endet zum 30.04.2023. Reine Mengenrabatte werden mit der Einführung des D-Tickets ab dem 01.05.2023 nicht mehr gewährt. Aus Kulanz werden die Rabatte für saarVV-Tickets in bestehenden Job-Ticket-Rahmenverträgen (ohne Arbeitgeberzuschuss) noch bis zum 31.10.2023 fortgeführt. Damit haben Arbeitgeber ausreichend Zeit, sich für den Wechsel in das neue Job-Ticket-Modell mit Arbeitgeberzuschuss zu entscheiden. Auf D-Tickets wird ohne Arbeitgeberzuschuss auch während der Übergangszeit bis zum 31.10.2023 kein Rabatt gewährt. Zum 01.11.2023 laufen alle bisherigen Job-Ticket-Rahmenverträge ohne Arbeitgeberzuschuss aus.
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Wie kommen die Beschäftigten zu ihrem D-Ticket?
Für über 95 % der Beschäftigten bedeutet die Einführung des D-Tickets eine deutliche Vergünstigung. Die Umstellung auf den Bezug eines D-Tickets erfolgt unbürokratisch und automatisch zum 01.05.2023 – sofern das D-Ticket günstiger als das bisherige saarVV-Ticket ist und vom Beschäftigten kein Widerspruch eingelegt wird. Beschäftigten mit günstigeren Tickets wird der Wechsel in das deutschlandweit gültige D-Ticket ebenfalls aktiv angeboten.
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Was gilt für die Beschäftigten, die nicht auf ein D-Ticket umstellen möchten?
Niemand ist verpflichtet, sein Job-Ticket auf das D-Ticket umzustellen. Der automatischen Umstellung auf das D-Ticket kann bis zum 03.04.2023 widersprochen werden. Als Grundlage für die Berechnung des zukünftigen Rabattes gilt der Tarif zum Zeitpunkt 01.05.2023 für das jeweilige bisherige Job-Ticket.
Hinweis: zum 01.05.2023 erhöhen sich die Tarife für das Saarland- Abo von 99,00 €/Monat auf 113,50 €/Monat und das Kreis-Abo von 89,50 €/Monat auf 102,61 €/Monat. Die Preise für Tagestickets, Wochen- und Monatskarten wurden bereits zum 01.02.2023 angepasst. Im Hinblick auf die Einführung des D-Tickets hatte die Landesregierung der Tarifanpassung für das Saarland-Abo und das Kreis-Abo widersprochen und gleicht den Verkehrsunternehmen die Mindereinnahmen bis zur Einführung des D-Tickets aus. So wurde im Interesse der Kunden vermieden, dass Preise zuerst erhöht und mit dem D-Ticket stark abgesenkt werden. Die ausgesetzte Preisanpassung wird mit der Einführung des D-Tickets nachgeholt, ist für alle Wechsler in das D-Ticket aber preislich nicht mehr relevant.
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Welcher Rabatt gilt, wenn ich mein Job-Ticket nicht auf das D-Ticket umstelle?
Auch dann gilt ein Rabatt von 5 %, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 % Arbeitgeber-zuschuss gewährt, also insgesamt 30 % Rabatt für den Arbeitnehmer. Reine Mengenrabatte ohne Arbeitgeberzuschuss werden jedoch nicht mehr gewährt.
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Muss ein neues Job-Ticket (eTicket auf Chipkarte) bei Umstellung auf das D-Ticket ausgestellt werden?
Nein. Es muss keine neue „Chipkarte“ ausgestellt werden. Ab dem 01.05.2023 muss die bisherige Chipkarte lediglich innerhalb des saarVV-Verbundgebietes einmalig an den Fahrscheindrucker im Bus, an die Drucker in den Vorverkaufsstellen, an die Handlesegeräte bei DB und vlexx oder an die Automaten der Saarbahn gehalten werden. Das Job-Ticket wird dann auf der Chipkarte automatisch aktualisiert.
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Was muss der Arbeitgeber noch beachten?
Bei Umstellung auf das D-Ticket muss für künftige Abrechnungsverfahren zwischen den Bundesländern die Bestellliste um die Adressdaten der Beschäftigten ergänzt werden. Die Adressdaten können bis Ende Oktober 2023 nachgereicht werden. Die Abrechnungsmethodik zwischen der Saarbahn und dem Arbeitgeber bleibt unverändert.
Junge-Leute-Ticket
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Was ist das Junge-Leute-Ticket?
Saarländische Schüler: innen, Azubis und Freiwilligendienstleistende, erhalten das D-Ticket zu einem rabattierten Preis und sind damit künftig deutschlandweit im Nahverkehr mobil.
Die saarVV Abos von Schüler: innen, Azubis und Freiwilligendienstleistenden mit Wohnsitz im Saarland werden unbürokratisch und automatisch zum 01.05.2023 auf das Junge- Leute-Ticket umgestellt.
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Was kostet das Junge-Leute-Ticket?
Das Junge-Leute-Ticket kostet im Abonnement ab dem 01.05.2023 pro Monat 30,40 €. Die Differenz zwischen dem Preis für das Junge-Leute-Ticket und dem Preis für das D-Ticket finanziert die saarländische Landesregierung.
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Wann und wie kann ich das Junge-Leute-Ticket erwerben?
Der Verkauf des Junge-Leute-Tickets startet mit dem D-Ticket am 03.04.2023. Das Junge-Leute-Ticket wird im ersten Schritt ausschließlich als elektronische Chipkarte (eTicket) angeboten. Alle Informationen und Bestellformulare finden Sie ab dem 03.04.2023 bei www.saarbahn.de, in der saarfahrplan-App oder über die saarVV Hotline (06898 500 4000). Ab 2024 wird das Junge-Leute-Ticket auch als Handy-Ticket angeboten.
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Was ist, wenn ich bereits ein saarVV Schüler- oder Azubi- Abo habe?
Die saarVV-Abos von Schüler:innen, Azubis und Freiwilligendienstleistenden mit Wohnsitz im Saarland werden unbürokratisch und automatisch zum 01.05.2023 auf das Junge-Leute-Ticket umgestellt.
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Muss bei der Umstellung auf das Junge-Leute-Ticket ein neues eTicket auf Chipkarte ausgestellt werden?
Nein. Es muss keine neue „Chipkarte“ ausgestellt werden. Ab dem 01.05.2023 muss die bisherige Chipkarte lediglich innerhalb des saarVV-Verbundgebietes einmalig an den Fahrscheindrucker im Bus, an die Drucker in den Vorverkaufsstellen, an die Handlesegeräte bei DB und vlexx oder an die Automaten der Saarbahn gehalten werden. Das bestehende Abo wird dann auf der Chipkarte automatisch aktualisiert.
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Wo gilt das Junge-Leute-Ticket und wo nicht?
Das Junge-Leute-Ticket gilt wie jedes D-Ticket bundesweit in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln, auch in der zweiten Klasse in allen Regionalzügen. In den Zügen und Bussen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE, FLIXTRAIN, FLIXBUS etc.) gilt das D-Ticket nicht. Das D-Ticket gilt auch nicht in rein touristischen/ historischen Verkehren.
Das D-Ticket gilt innerhalb des saarVV auch im grenzüberschreitenden Verkehr auf den Linien MS2 nach Creutzwald (Wabe 914) und 184 nach Carling (Wabe 915). Ebenso für Fahrten mit der S1 nach Saargemünd (Wabe 911).
Auf den Linien 22,30 und der Linie MS gilt das D-Ticket nicht, auch nicht im Binnenverkehr auf der deutschen Seite. Für diese Linien gelten weiterhin die jeweiligen Haustarife. In der Buslinie L40 sowie den RGTR-Linien 401, 402, 403, 404 und 405 nach Luxemburg wird das D-Ticket ebenfalls nicht anerkannt.
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Gibt es beim Junge-Leute-Ticket weiterhin einen Geschwisterrabatt?
Nein. Mit Einführung des Deutschland-Tickets entfällt der Geschwisterrabatt im saarVV. Erstattungsanträge für den Zeitraum Januar bis April 2023 können zwischen dem 01.05 2023 und dem 31.12.2023 gestellt werden.