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100.000 Menschen fahren täglich mit den Bussen der Saarbahn. Im Mittelpunkt steht dabei immer die Sicherheit aller Fahrgäste. Das gilt auch für Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern. Die vierrädrigen Elektrowagen für Gehbehinderte müssen für die Mitnahme in Linienbussen zugelassen sein. Mitnahmetaugliche E-Scooter sind mit einer Plakette gekennzeichnet. Rund 60 Prozent der 130 Linienbusse der Saarbahn können dank ihrer Ausstattung E-Scooter befördern.
Busse, die sich für den Transport von E-Scootern eignen, sind mit einer Plakette an der Fahrzeugfront und an der zweiten Tür gekennzeichnet. Linienbusse benötigen einen ausreichend dimensionierten Stellplatz, der mit einem Bügel zur Gangseite mit einem Überstand von mindestens 28 Zentimetern gesichert sein muss. Dieser Bügel reduziert das Kipprisiko.
E-Scooter dürfen für die Beförderung in Linienbussen nicht länger als 120 Zentimeter lang sein. Da in den Bussen keine Wendemöglichkeit besteht, muss der E-Scooter rückwärts über die Klapprampe in den Bus gefahren werden. Für die Zulassung erforderlich ist eine zusätzliche Feststellbremse, die für die Rückwärtseinfahrt in den Bus geeignet ist und bestimmte Beschleunigungskräfte aushält. Zugelassene E-Scooter dürfen gemäß der Beförderungsbedingungen des saarVV maximal 300 Kilogramm wiegen. Aus Sicherheitsgründen darf an der Rückenlehne des Elektrowagens nichts befestigt sein, damit der E-Scooter eng an der Halterung im Bus stehen kann. E-Scooter-Nutzer müssen einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“ oder „aG“ mit sich führen.
Für alle Fahrgäste gilt uneingeschränkt das Prinzip der Eigensicherung. Durchgänge sowie Ein- und Ausstiege müssen freigehalten werden. Da es keine Vorrechte für einzelne Fahrgastgruppen gibt, müssen Fahrgäste, die sich bereits im Bus aufhalten, nicht dem E-Scooter weichen. Falls die Stellfläche beispielsweise durch Kinderwagen belegt ist, muss der E-Scooter-Nutzer auf den nächsten Bus warten.
E-Tretroller, die nicht mehr als 15 Kilogramm wiegen und maximal 115 Zentimeter lang sind, gelten im zusammengeklappten Zustand als Handgepäck. Tretroller, die schwerer als 15 Kilogramm sind und eine Länge von mehr als 115 Zentimeter haben, gelten die Regelungen zur Fahrradmitnahme. Das Befördern von Fahrrädern erfolgt nach vorhanden Platzkapazitäten. In Linienbussen erfolgt die Mitnahme auf dafür gekennzeichneten Abstellflächen. An Werktagen ab 9 Uhr und an ganztätig an Sonn- und Feiertagen können pro Bus bis zu drei und in den Saarbahnen bis sechs Fahrrädern mitgenommen werden.
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