Mittwoch, 25. April 2018

Saarbahn: Weitere Hürde zur Erreichung der Direktvergabe genommen

Der Aufsichtsrat der Saarbahn wurde in seiner heutigen Sitzung, Dienstag 24. April 2018, von der Geschäftsführung über den aktuellen Stand zur „Erreichung der Direktvergabe“ informiert. Die Verhandlungen der Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) und der Saarbahn GmbH mit dem Land, dem kleinen Zweckverband sowie den Gewerkschaften befinden sich auf einem guten Weg. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen sah der Aufsichtsrat keine Notwendigkeit mehr, einen eigenwirtschaftlichen Antrag parallel zu erarbeiten zu lassen.

Bereits im September vergangenen Jahres hatte der Aufsichtsrat die Konzern-Geschäftsführung beauftragt, eine Strategie zur Erreichung der Direktvergabe der Verkehrsleistungen für den Großraum Saarbrücken an die Saarbahn GmbH zu erarbeiten. In den letzten Wochen  versuchte die LHS gemeinsam mit der Saarbahn, erfolgreich die Voraussetzungen für eine Direktvergabe zu erfüllen. „Wir sind zuversichtlich, dass sich all unsere Gespräche der letzten Wochen und Monate im Sinne der Erhaltung der Arbeitsplätze gelohnt haben“, betont die Aufsichtsratsvorsitzende Charlotte Britz.

Hintergrundinfo:

Die Landeshauptstadt Saarbrücken möchte die Saarbahn mit den ÖPNV-Leistungen im Bus- und Bahnbetrieb nach August 2019 betrauen, das heißt die Verkehrsleistungen für Saarbrücken und die angrenzenden Regionen an die Saarbahn direkt - ohne Ausschreibung - vergeben (= Direktvergabe). Der Stadtrat wird hierzu einen Beschluss am 8. Mai 2018 fassen. Die LHS muss die geplante Direktvergabe sodann im Rahmen einer sogenannten Vorabbekanntmachung europaweit veröffentlichen. Nach der Veröffentlichung beginnt eine dreimonatige Frist, in der sich Dritte, die ohne öffentliche Zuschüsse auskommen, um die Vergabe der ÖPNV-Leistungen bemühen können.

Der Aufsichtsrat der Saarbahn hatte im vergangenen Jahr beschlossen, dass die von der LHS beabsichtigte Direktvergabe des öffentlichen Personennahverkehrs ab 1.9.2019 erreicht werden soll. Ausschließlich zur Abwehr eines eigenwirtschaftlichen Antrags eines Dritten und somit Arbeitsplatzverlusten, wurde beschlossen, dass die Saarbahn-Geschäftsführung einen eigenwirtschaftlichen Antrag vorbereiten soll. Die Einreichung eines solchen muss jedoch vom Aufsichtsrat vorab beschlossen werden. In der heutigen Sitzung lehnte der Aufsichtsrat dies  ab.

Die Saarbahn befördert mit ihren 28 Bahnen  und 130 eigenen Bussen rund 44 Millionen Menschen im Jahr auf den Straßen und auf den Schienen in der Landeshauptstadt und im Regionalverband. Die Saarbahn fährt als erstes europäisches Verkehrsunternehmen seit 1997 grenzüberschreitend bis ins lothringische Sarreguemines. Die Bahnfahrzuge haben eine zwei-Technik Funktion und können sowohl auf Eisenbahnscheinen als auch auf Straßenbahnschienen fahren. Die Saarbahn GmbH und Saarbahn Netz GmbH sind gemeinsam mit ihren 485 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das größte Verkehrsunternehmen im Saarland. und betreibt  eine Bahn- und Buswerkstatt, eine Fahrschule, das Saarbahn Service Center und vieles mehr.