Saarbahn: Strategie zur Erreichung der Direktvergabe
Der Aufsichtsrat der Saarbahn hat in seiner heutigen abschließenden Sitzung, Dienstag 26. September 2017, die Konzerngeschäftsführung beauftragt, eine Strategie zur Erreichung der Direktvergabe der Verkehrsleistungen für den Großraum Saarbrücken an die Saarbahn GmbH zu erarbeiten.
Diese beinhalten die Direktvergabe der Verkehrsleistungen durch die Landeshauptstadt Saarbrücken an die Saarbahn unter Beibehaltung der bestehenden Tarifbindung für alle Mitarbeiter/innen der Verkehrsbetriebe sowie der Verbleib der Verkehrsbetriebe im kommunalen Querverbund unter dem Dach der Stadtwerke Saarbrücken. „Wir setzen alles daran, die rund 500 Arbeitsplätze innerhalb des Konzerns zu erhalten“, unterstreicht Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Thomas Severin. „Dies können wir nur erreichen, wenn wir alle – Aufsichtsrat, Betriebsräte und Geschäftsführung – an einem Strang ziehen. Nach vielen internen Diskussionen haben wir jetzt eine Basis gefunden, diesen schwierigen Weg gemeinsam zu gehen."
Zum Hintergrund: Bis zum 31. August 2019 hat die Saarbahn den Auftrag, den öffentlichen Personennahverkehr zu bedienen. Eine einfache Verlängerung des Auftrags durch die Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) ist nicht möglich, da bei der Vergabe EU-rechtliche Vorgaben zu beachten sind. Die LHS kann unter bestimmten Bedingungen die Saarbahn mit der Erbringung der Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) betrauen – sprich beauftragen. Allerdings ist diese sogenannte Direktvergabe nach EU-Recht an bestimmte Mindestkriterien gebunden. Die LHS als Aufgabenträger muss eine geplante Direktvergabe spätestens bis zum 31. Mai 2018 – im Rahmen einer sogenannten Vorabbekanntmachung europaweit veröffentlichen. Die veröffentlichte Bekanntmachung bildet alle Kriterien ab, die von potentiellen Wettbewerbern erfüllt werden müssen. Dazu gehören auch wesentliche Vorgaben des Nahverkehrsplans. In erster Linie hat das Verkehrsministerium als Genehmigungsbehörde die Qualität des Verkehrsangebotes zu beurteilen. Nach der Vorabbekanntmachung beginnt eine dreimonatige Frist, in der sich Wettbewerber im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Antrags Dritter um die Vergabe des Bus- und Bahnbetriebs bewerben können. Der eigenwirtschaftliche Antrag darf von dem vorgesehenen Verkehrsangebot nicht wesentlich abweichen. Ist das der Fall, muss die Genehmigungsbehörde - das Verkehrsministerium - einen eigenwirtschaftlichen Antrag genehmigen, wenn das Unternehmen plausibel vorgibt, ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel auskommen zu können. Die Finanzierung des Verkehrsbereichs im Querverbund des Stadtwerke-Konzerns gilt als Inanspruchnahme öffentlicher Mittel.
„Unabhängig von dem Verfahren zur Direktvergabe müssen wir unsere Wettbewerbsfähigkeit steigern und deutlich effizienter werden, da eine Finanzierung im Konzernverbund der Stadtwerke in absehbarer Zeit in der gegenwärtigen Größenordnung nicht mehr möglich sein wird“, betont Stadtwerke- und Saarbahn- Geschäftsführer Peter Edlinger. Die Stadtwerke könnten nicht auf Dauer die hohen oder sogar steigenden Verluste des Verkehrsbereichs auffangen.
Das Defizit der Saarbahn betrug im Geschäftsjahr 2016 rund 14 Millionen Euro. Rund die Hälfte der über 1.000 Mitarbeiter der Stadtwerke arbeitet im Verkehrsbereich.