Saarbahn: Land soll finanzielle Verantwortung für den regionalen Straßenbahnverkehr übernehmen
Die Aufsichtsräte der Saarbahn GmbH und Saarbahn Netz GmbH beschließen Resolution zum neuen saarländischen ÖPNV-Gesetz.
Die Aufsichtsräte der Saarbahn sorgen sich um die Zukunft des schienengebundenen Nahverkehrs im Großraum Saarbrücken. In einer Resolution vom 30.6.2016 rufen die Saarbahn-Aufsichtsräte gemeinsam mit der Geschäftsführung die Landesregierung auf, eine gesetzliche Regelung zur angemessenen Mittelausstattung für eine nachhaltige Finanzierung der Betriebskosten der Saarbahn zu unterstützen.
Im ÖPNV-Angebot im Großraum Saarbrücken spielt die Sicherung und Attraktivitätssteigerung der Stadtbahnlinie S1 eine Schlüsselrolle. Mit täglich rund 13.000 Fahrgästen ist sie das größte Elektromobil, das seit 1997 erfolgreich im Saarland unterwegs ist. Für die Stadtbahnlinie S1 fehlt bisher jedoch für den Abschnitt, in dem sie technisch als Straßenbahn betrieben wird, eine Lösung zur nachhaltigen Finanzierung der Betriebskosten.
Die Aufsichtsräte der Saarbahn fordern daher im Rahmen der Novellierung des saarländischen ÖPNV-Gesetzes, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies wird aber nur möglich sein, wenn die hierfür notwendigen Finanzmittel für den ÖPNV und insbesondere für den schienengebundenen Straßenbahnverkehr im Großraum Saarbrücken zur Verfügung gestellt werden. Die Aufsichtsräte der Saarbahn appellieren an die saarländische Landesregierung, diese Aspekte im Rahmen der Weiterentwicklung des ÖPNV-Gesetzes und der damit einhergehenden Finanzierung des ÖPNV im Saarland zu berücksichtigen.