Donnerstag, 17. März 2016

Keine Beförderung von Elektro-Scootern in den Bussen – Sicherheitsbedenken überwiegen

In der bundesweiten Diskussion um die Mitnahme von Elektro-Scootern (E-Scootern) im öffentlichen Personennahverkehr bleibt die Saarbahn als Mitglied des saarländischen Verkehrsverbundes (saarVV) dabei, dass diese in Bussen weiterhin nicht befördert werden. In den Zügen der Saarbahn GmbH sind diese weiterhin erlaubt.

E Scooter

SBS

Andreas Winter, Geschäftsführer der Saarbahn GmbH, erläutert: „Unser erklärtes Ziel ist es, alle Fahrgäste zu befördern und das möglichst barrierefrei. Seit Jahren werden daher Busse beschafft, die neben einer Klapprampe auch über die Kneeling-Vorrichtung verfügen. Auch weitere Initiativen, wie z.B. unser saarlandweites Projekt mobisaar, haben die Mobilität aller Kundengruppen zum Ziel. Hier soll ganz gezielt Hilfe für die Kunden, die aufgrund eines Handicaps eingeschränkt sind, Hilfe angeboten werden. Wir versuchen also seit Jahren, kontinuierlich die Barrieren im ÖPNV abzubauen.“ Gemeinsam mit der Landeshauptstadt Saarbrücken werden außerdem die Haltstellen sukzessive barrierefrei umgebaut.

Im Fall der E-Scooter stehen die Verkehrsunternehmen bundesweit jedoch noch vor einer – bisher – unlösbaren Aufgabe. Während Rollatoren, Rollstühle und E-Rollstühle in Bussen und Bahnen mitgenommen werden, birgt der Transport von E-Scootern für die Fahrgäste und die Unternehmen derzeit noch unkalkulierbare Risiken. Die Vielfalt der erhältlichen Modelle und eine fehlende Norm machen es schwierig, hierfür eine abschließende Beurteilung im Sinne der Sicherheit aller Fahrgäste und damit auch der E-Scooter-Nutzer selbst abzugeben. 

Nach einem ersten Gutachten (STUVA-Gutachten), das Gefährdungspotenziale beim Transport von E-Scootern im ÖPNV identifiziert hatte (z.B. Kippen des E-Scooters), hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) seinen Mitgliedsunternehmen empfohlen, E-Scooter nicht zu befördern. Die Mehrzahl deutscher Verkehrsunternehmen ist dieser Empfehlung gefolgt.

Vor diesem Hintergrund haben alle Verkehrsunternehmen im saarVV bereits 2015 entschieden, E-Scooter in Bussen und Bahnen saarlandweit nicht zu befördern. Die Saarbahn, ebenfalls Mitglied im saarVV, macht jedoch eine Ausnahme für ihre Bahnen. In den Zügen der Saarbahn ist eine Mitnahme aufgrund des unterschiedlichen Bremsverhaltens im Vergleich zum Bus und der flächendeckend barrierefreien Ausstattung der Haltestellen weiterhin möglich.

Auch die Hersteller von Elektromobilen selbst warnen in ihren Bedienungsanleitungen vor einer Beförderung von Elektromobilen mit aufsitzender Person in anderen Fahrzeugen. Sie verweisen darauf, dass unbesetzt Elektromobile in anderen Fahrzeugen nur verzurrt transportiert werden dürfen. Dazu Winter: „Es kann nicht sein, dass sich die Produzenten hier aus der Verantwortung ziehen und die Krankenkassen ebenfalls, in dem sie vornehmlich die billigere Variante, nämlich die E-Scooter, verschreiben. Die mobilitätseingeschränkten Fahrgäste und die Verkehrsunternehmen bleiben dann mit dem Problem und der Frage der Sicherheit allein und sollen eine Lösung finden. Das ist nicht akzeptabel.“

In der Zwischenzeit liegt ein zweites STUVA-Gutachten vor. Danach sei eine sichere Beförderung unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • eine bestimmte Ausstattung des Fahrzeugs sowie gewisse Anforderungen an den Stellplatz und die Sicherung im Fahrzeug,
  • die E-Scooter müssen eine für den Bus geeignete Beschaffenheit haben,
  • die Nutzer müssen über bestimmte Fertigkeiten verfügen und diese ggfs. nachweisen,
  • die baulichen Voraussetzungen müssen an den Haltestellen gegeben sein.

Ein „Runder Tisch“ Ende 2015, u. a. mit Vertretern von Behindertenverbänden und dem VDV, hat die Ergebnisse des zweiten Gutachtens erörtert und kam zu der Erkenntnis, dass mehrere sicherheitsrelevante Fragen noch nicht abschließend geklärt sind. Daher ist ein drittes Gutachten in Planung, das neben technischen auch juristische Fragen klären soll.

„Im Sinne der Sicherheit der Fahrgäste und unseres Fahrpersonals ist eine klare und unmissverständliche Regelung die zwingende Grundlage. Für uns als Unternehmen bzw. für unsere Mitarbeiter vor Ort ist auf Anhieb nicht ersichtlich, ob die im zweiten STUVA-Gutachten genannten Aspekte erfüllt sind. Deshalb kann die Sicherheit der E-Scooter-Nutzer sowie unserer Fahrgäste  – und die hat für uns die allerhöchste Priorität – derzeit leider aus Sicht der Verkehrsunternehmen nur in Form eines Beförderungsausschluss für den Bus gewährleistet werden“, so Winter zu aktuellen Beförderungsregelung.

Winter bedauert, dass es saarlandweit für die Nutzer von E-Scootern aktuell keine positiveren Nachrichten gibt: „Wir wissen, dass der Beförderungsausschluss für E-Scooter in Bussen sehr unbefriedigend ist. Wir hoffen, dass die bundesweite Diskussion zu klaren und einheitlichen Regelungen führt, die es den Verkehrsunternehmen erlauben auch Fahrgäste mit E-Scootern zu befördern.“ Es dürfe auch am Ende nicht dem Fahrpersonal überlassen werden, differenzierte Einzelfall-Entscheidungen treffen zu müssen. Ziel müsse eine branchenweite Regelung unter Berücksichtigung der oben genannten Sicherheitsprämissen sein.

„Wir wollen niemanden ausschließen. Wir wollen eine sichere Beförderung für alle Fahrgäste, das ist auch unser Auftrag“, so Winter abschließend.