Mittwoch, 17. Juni 2015

Das Überqueren der Gleistrasse birgt Gefahren und gilt unter Umständen als Straftatbestand

Man kann es an vielen Stellen in der Saarbrücker Innenstadt, aber auch auf den Strecken Richtung Lebach oder Saargemünd beobachten: Immer wieder nehmen Fußgänger die Abkürzungen direkt über das Gleisbett statt die dafür vorgesehenen Fußgängerüberwege zu nutzen. Damit bringen die Fußgänger vor allem sich selbst, möglicherweise auch den Fahrer und die Fahrgäste eines herannahenden Saarbahn-Zuges in Gefahr.

 

 

Beim Überqueren der Gleise über die Gleistrasse auf den Strecken zwischen Etzenhofen und Lebach sowie zwischen Brebach und Saargemünd (dort gilt die EBO – Eisenbahnbetriebsordnung) handelt es sich sogar um einen „gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr“ und somit laut Strafgesetzbuch um einen Straftatbestand. Die Saarbahn weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Gleise ausschließlich nur an den dafür ausgewiesenen Fußgängerüberwegen überquert werden sollen bzw. dürfen.