Saarbahn GmbH im Klärungsprozess zur möglichen Besteuerung der Strecke bis Saargemünd
In der Diskussion um eine möglicherweise bevorstehende Steuerbelastung des Saarbahnbetriebs auf der französischen Teilstrecke hat die Saarbahn GmbH darauf hingewiesen, dass bereits ein entsprechendes Schreiben an den französischen Finanzminister versandt worden ist.
Darin werde um eine offizielle Mitteilung gebeten, ob auch die Saarbahn als Regionalbahn von einer künftigen Pauschalbesteuerung betroffen sein wird. Saarbahn-Geschäftsführer Norbert Reuter sagte dazu: „Zum jetzigen Zeitpunkt liegt uns noch keine offizielle Mitteilung oder eine Forderung bzgl. einer neuen Pauschalsteuer vor. Erst wenn wir die Rückmeldung aus Paris haben, werden wir wissen, ob auf die Saarbahn eine weitere finanzielle Belastung in Form einer französischen Steuer zukommen wird.“
Nach aktuellem Kenntnisstand will der französische Staat rückwirkend zum 1. Januar 2010 eine Pauschalbesteuerung für Bahnunternehmen einführen. Sollte die Saarbahn ebenfalls untere diese Regelung fallen, könnten pro Saarbahnzug pro Jahr 23.000 Euro als zusätzliche Belastung anfallen.