Reduzierung der Verkehrsleistungen mangels Mitfinanzierung der Stadt Sulzbach
Bereits im Jahr 2007 hat die Saarbahn GmbH die im Bedienungsgebiet liegenden Gemeinden darüber informiert, dass künftig eine (Mit-)Finanzierung der Busverkehre außerhalb der Landeshauptstadt erforderlich ist, um die vorhandenen hohen Bedienungsstandards zu erhalten.
Gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Saarland liegt die Zuständigkeit für diese zu erbringenden Umlandverkehre (Aufgabenträgerschaft) und die damit verbundene Finanzierungsverantwortung beim „Zweckverband öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken“ (ZPRS).
Diese Verantwortung kann nur nach einer entsprechenden Umlage durch die Mitglieder des ZPRS wahrgenommen werden. Der ZPRS hat deshalb im Jahr 2009 erstmals eine Finanzierungsregelung für das Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken beschlossen, sodass der Einstieg in eine Finanzierung des ÖPNV durch den Aufgabenträger bzw. den Leistungsbesteller nach langen Verhandlungen möglich wurde.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass nur die im Nahverkehrsplan definierten Leistungen mitfinanziert werden. Die Saarbahn GmbH erbringt rund das Doppelte dieser Leistungen. Sieht also beispielsweise der Nahverkehrsplan in Schwachverkehrszeiten einen 60-Minuten-Takt vor, wird von der Saarbahn meist ein 30-Minuten-Takt gefahren.
Außerdem wurde geregelt, dass zunächst nur die Hälfte des Ausgleichsanspruches an die Saarbahn bezahlt wird und dieser Einstieg in die Mitfinanzierung jährlich um 10 Prozent erhöht wird, sodass erst nach fünf Jahren ein Anspruch auf die volle Ausgleichsleistung nach dem genannten Berechnungsverfahren besteht.
Angesichts der schwierigen Haushaltssituation der Gemeinden wurde diese vom ZPRS am 27.03.2009 beschlossene Finanzierungsregelung von der Saarbahn akzeptiert, da damit ein Einstieg der Gemeinden in eine Mitfinanzierung möglich wurde.
Allerdings hat die Stadt Sulzbach gegenüber dem ZPRS die Kündigung der Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung bzw. bis zum 31.03.2010 erklärt.
Mit dieser Kündigung ist davon auszugehen, dass eine Beteiligung der Stadt Sulzbach an der Finanzierung der Umlandverkehre bis zur endgültigen rechtlichen Klärung der Kündigung nicht erfolgen wird.
Dies macht eine Reduzierung der Verkehrsleistungen proportional zu den fehlenden Ausgleichszahlungen erforderlich.
Die Stadt Sulzbach wird derzeit durch die Linien 103 und 104 montags bis samstags bis 20.00 Uhr mit einem durchgängigen 15-Minuten-Takt bedient. Ab 20.00 Uhr bis 00.30 Uhr erfolgt die Bedienung im 30-Minuten-Takt. An Sonn- und Feiertagen wird Sulzbach ebenso mit einem durchgängigen 30 Minuten-Takt bedient.
Dass dieses Leistungsangebot, das annähernd das Doppelte der Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan darstellt, insbesondere in den Nebenverkehrs- und Schwachverkehrszeiten nicht kostendeckend erbracht werden kann, ergibt sich aus Fahrgastzählungen, die zuletzt im Frühjahr 2010 durchgeführt wurden.
Da die Stadt Sulzbach keine Mitfinanzierung dieser angebotsorientierten Leistungen übernimmt, ist eine bedarfsorientierte Umstellung erforderlich.
Konkret ist vorgesehen, dass die Linie 104 aus Saarbrücken kommend künftig in Dudweiler endet. Über Dudweiler hinaus wird in einem ersten Schritt montags bis samstags nur noch die Linie 103 halbstündlich nach Sulzbach in Richtung Friedrichsthal und weiter nach Spiesen-Elversberg verkehren. Dabei erfolgt eine Bedienung im 30-Minuten-Takt, die abwechselnd stündlich über Hühnerfeld und stündlich über die Sulzbachtalstraße führt. Der Stadtteil Schnappach wird dadurch nicht mehr bedient. Ab 20.00 Uhr abends sowie an Sonn- und Feiertagen steht künftig nur noch ein 60-Minuten-Takt zur Verfügung.
Die Änderungen werden voraussichtlich zum 03.07.2010 wirksam.
Es ist vorgesehen, im Herbst dieses Jahres erneut Fahrgastzählungen durchzuführen und ggf. das Leistungsangebot in Nebenverkehrs- und Schwachverkehrszeiten weiter zu reduzieren.
Mit der Stadt Friedrichsthal werden geeignete Möglichkeiten diskutiert, das derzeit vorhandene Bedienungsangebot auch weiterhin aufrecht zu erhalten.
Der ZPRS und die Saarbahn bedauern die erforderliche Leistungsreduzierung, die angesichts fehlender Mitfinanzierung der Stadt Sulzbach jedoch erforderlich ist.