Donnerstag, 25. Juni 2009

Austausch des Gussasphaltes auf dem Telematikabschnitt in Riegelsberg

Eine mangelhafte Einbringung des Gussasphalts auf dem gesamten Telematikabschnitt in der Saarbrücker Straße in Riegelsberg erfordert Sanierungsarbeiten während der Sommerferien.

Seit 14.05.2009 liegt das vom Landgericht Saarbrücken bereits im August 2007 im Beweissicherungsverfahren gegen die ausführende Firma bestellte Gutachten vor.

Daraus geht hervor, dass mangelnder Verbund zwischen Unterbeton und Gussasphalt ursächlich für die aufgetretenen Schäden (Risse, Verschiebungen) im sogenannten Telematikabschnitt in der Saarbrücker Straße ist.
 
Die Mängel sind gemäß Gutachter zum einen die Folge einer falschen bzw. unvollständigen Planung, zum anderen von Fehlern bei der Ausführung.

Der Gutachter empfiehlt folgerichtig den Austausch des Gussasphaltes auf dem gesamten Telematikabschnitt. Dies betrifft eine Fläche von ca. 4.000m².

In Abstimmung mit dem zuständigen Baulastträger – dem Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) - wird die Stadtbahn Saar den Empfehlungen des Gutachters folgen und die betreffenden Gussasphaltflächen sanieren. Dies ist auch eine Voraussetzung für eine mängelfreie Übernahme der Straße durch den LfS.

Die hierfür erforderlichen Arbeiten werden noch vor der Betriebsaufnahme im September 2009 erfolgen, da eine spätere Sanierung zu Einschränkungen im Bahnbetrieb führen würde.

Geplant ist die Durchführung der Arbeiten hauptsächlich in den Sommerferien 2009. Die Bauzeit wird ca. zwei Monate betragen.

Die Sanierung erfordert eine veränderte Verkehrsführung und Umleitungen in der Saarbrücker Straße, ähnlich wie bei den Hauptarbeiten in den Jahren 2005 und 2006, richtungsbezogen über angrenzende Gemeindestraßen.

Vorgesehen ist die Umleitung einer Richtungsfahrbahn über die Riegelsberger Straße und die Kirchstraße.

Bezüglich der Kosten der Mängelbehebung hat die Stadtbahn Saar eine Anwaltskanzlei mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt, da die Kosten der Sanierung auch von den verantwortlichen Firmen getragen werden müssen.