Gemeinsame Pressemeldung Saarbahn GmbH und ver.di-Landesbezirk Saar:
Geschäftsführung der Saarbahn GmbH unterstützt Gewerkschaftsforderung nach einem Landestariftreuegesetz bei öffentlicher Auftragsvergabe
Saarbrücken. Wie die Saarbahn GmbH, zusammen mit der Gewerkschaft ver.di, in einer gemeinsamen Presseerklärung mitteilte, unterstützt das Unternehmen die Forderungen der Gewerkschaften nach einem europarechtskonformen Landestariftreuegesetz im Saarland und fordert die saarländische Landesregierung auf, ein entsprechendes Gesetz, insbesondere für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), auf den Weg zu bringen.
Mit einem solchen Gesetz können die Nahverkehrsunternehmen, zusammen mit den privaten Omnibusunternehmen, vor einem Preiskampf und Lohndumping geschützt werden. Damit wird sichergestellt, dass ein Wettbewerb nicht um die niedrigsten Löhne der Bus- und Bahnfahrer geführt wird.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Nahverkehrsbetriebe, wie der Saarbahn, in Zukunft zu sichern, hat sich ver.di mit der Saarbahn GmbH am 27. April 2009 auf die Einführung des Nahverkehrstarifvertrages Saarland (TV-N Saar), wie auch bei den anderen sechs kommunalen Nahverkehrsbetrieben im Saarland, geeinigt. Dieser Tarifvertrag beinhaltet neben einer Lohnerhöhung von 3,7 %, rückwirkend zum 1. Januar 2009 und einer Einmalzahlung von 50 Euro im Mai 2009, die dauerhafte Absicherung aller sogenannten Alt-Beschäftigten (ehemals GSS-Beschäftigte) und der sogenannten Tochtertarifvertragsbeschäftigten im Saarbahn-Tarifvertrag. Weiterhin wurde der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen für fünf Jahre vereinbart. Für alle bisher Beschäftigten sowie zukünftig einzustellenden Beschäftigten, wurde die 38,5-Stunden-Woche auch für die Zukunft vereinbart.
Deshalb besteht gemeinsames Unverständnis darüber, dass derzeit die Gewerkschaft der Lokomotivführer, GDL, versucht, ein einheitliches Bezahlungsniveau bei der Saarbahn GmbH für eine einzelne Beschäftigtengruppe mit Lohnforderungen für Triebfahrzeugführer von mehreren 100 Euro im Monat zu konterkarieren. Damit würde nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Saarbahn GmbH und somit der weitere Ausbau des Saarbahn-Schienensystems gefährdet, sondern auch insgesamt die Bemühungen um ein einheitliches Tarifrecht, Absicherung der Beschäftigten im ÖPNV sowie SPNV des Saarlandes ad absurdum geführt.
ver.di, wie auch die Saarbahn GmbH, fordern die GDL auf, die Bemühungen aller Beteiligten im Land um ein einheitliches Tarifniveau im Sinne aller rund 2.500 Beschäftigten im ÖPNV und SPNV des Saarlandes zu unterstützen und dem TV-N Saar beizutreten.