Saarbahnstrecke nach Saargemünd bis Ende 2016 gesichert
Die Saarbahnverbindung nach Saargemünd ist durch eine neue deutsch-französische Regelung bis Ende 2016 gesichert. Das vereinbarten in einem gemeinsamen Gespräch Vertreter der französischen Bahngesellschaft SNCF mit Saarbrückens Oberbürgermeisterin, Charlotte Britz, und Saarbahn-Geschäftsführer Peter Edlinger am 15. Januar 2014 in Metz.
An den am gleichen Tage vorausgegangenen Verhandlungen, die in der Präfektur von Lothringen in Metz vom Unterpräfekten Christophe Salin geleitet wurden, nahmen neben Vertretern des Regionalrates Lothringen auch der französische Generalkonsul Frédéric Joureau teil, der sich im Vorfeld sehr für den Erhalt der grenzüberschreitenden Verbindung eingesetzt hatte.
Danach werden die insgesamt 233.000 Euro, die seit 1. Januar 2014 für die ca. 600 Meter nach Saargemünd von der Saarbahn gezahlt werden sollten, wie folgt aufgeteilt: Das Saarbrücker Verkehrsunternehmen zahlt zu den bisherigen Stationsentgelten in Höhe von 42.000 Euro zusätzlich pro Jahr 32.000 Euro. Die SNCF übernimmt 99.000 Euro, der französische Staat 60.000 Euro.
Oberbürgermeisterin Britz: „Mit dem neuen Abkommen haben wir die wichtige grenzüberschreitende Verbindung nach Saargemünd gesichert. Mit dieser Strecke leben wir die europäische Idee jeden Tag. Die Saarbahn als größtes Elektromobil der Region verbindet die Menschen aus Frankreich und Deutschland im wahrsten Sinne des Wortes. Wir haben eine Lösung im Sinne der deutsch-französischen Freundschaft gefunden. Dafür möchte ich allen Beteiligten danken.“
Peter Edlinger sieht in dieser Vereinbarung ein wichtiges Signal für den Fortbestand der Strecke: „Ich denke, wir haben einen guten Kompromiss gefunden, den unser Unternehmen wirtschaftlich noch mittragen kann. Es war uns bei den Verhandlungen vor allem auch ein Anliegen, schnell eine Entscheidung herbeizuführen, damit auch unsere Fahrgäste von und nach Saargemünd Planungssicherheit haben.“
Die Saarbahn zahlte bisher rd. 42.000 Euro jährlich an die SNCF für die Strecke ab der Grenze bis nach Saargemünd. Ab 1. Januar 2012 sollten jährlich zusätzlich 92.000 Euro von der Saarbahn gezahlt werden. Eine „Sicherungsmaßnahme“ der damaligen franz. Verkehrsministerin hatte zur Folge, dass die SNCF diese Gebühren für die Jahre 2012 und 2013 übernehmen musste. Gare & Connexion wurde angewiesen, ab dem Jahr 2014 eine für die Saarbahn akzeptable Gebührenregelung zu finden. Mitte Oktober wurde die Saarbahn allerdings darüber informiert, dass es keine saarbahnspezifische Gebührenregelung ab 2014 geben wird. Im Gegenteil, die zusätzliche Gebühr würde sich von 92.000 Euro auf rd. 191.000 Euro jährlich erhöhen. Die Kosten für die Nutzung des französischen Streckenabschnitts hätten sich demnach für die Saarbahn um aus insgesamt rd. 233.000 Euro erhöht.
Nach der Kontaktaufnahme durch Oberbürgermeisterin Charlotte Britz hatte sich im vergangenen Dezember der französischen Premierminister, Jean-Marc Ayrault, über den Sachverhalt informiert. Es setzte sich mit dem Präfekten der Region Lothringen und des Départements de la Moselle, Nacer Meddah, in Kontakt, damit eine Zahlungsregelung für die Saarbahn gefunden wird, um dieses „bedeutende Beispiel der deutsch-französischen Zusammenarbeit“ zu sichern.
Parallel dazu wurde der französische Verkehrsminister, Monsieur Cuvillier, von Herrn Minister Maas und dem Präsidenten des Regionalrates der Region Lorraine, Monsieur Masseret, zur Veranlassung eines Treffens der zuständigen Akteure aufgefordert. Die Saarbahn hatte in der Zwischenzeit entschieden, den Bahnverkehr von und nach Saargemünd noch bis 31. Januar 2014 aufrecht zu erhalten, im Vertrauen auf eine zeitnahe Lösung.